Tracking ohne Fallstricke: Wie § 25 TDDDG und § 7 UWG gemeinsam Ihre Datenschutz-Compliance im Online-Marketing definieren – und wo die meisten B2B-Teams jetzt noch Luecken haben
Tracking ohne Fallstricke: § 25 TDDDG und § 7 UWG im Online-Marketing Dieser Artikel referiert zwei Normen, die für Digital-Teams im Online-Marketing unmittelbar relevant sind: § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ergänzend wird dargestellt, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – insbesondere Art. 6 – in diesem Rahmen greift. Das Referat stützt sich ausschließlich auf den amtlichen...
